Gemeinsame Haftung von Gruppenmitgliedern als Mittäter

10.03.2019

Gemeinsame Haftung von Gruppenmitgliedern als Mittäter OGH 30.8.2018, 9 Ob 52/18 i:

Mehrere Personen liefen zusammen nach einem Fußballspiel geschlossen auf den Parkplatz, wo Fahrzeuge und Anhänger der gegnerischen Mannschaft parkten. Der überwiegende Teil dieser Gruppe attackierte daraufhin Personen, die um einen Fanbus der gegnerischen Mannschaft standen. Dabei wurde ein Polizist, der vor Ort schlichtend eingreifen wollte, durch jemand aus jener Gruppe verletzt. Das Gericht stellte fest, dass alle beteiligten Personen dieser Gruppe als Mittäter zu qualifizieren sind, auch wenn nur einer von ihnen auf den Polizisten eingeschlagen hat. In einer Gruppe auf Fans des gegnerischen Fußballclubs loszustürmen ist nach Ansicht des OGH ein Verhalten, das jedenfalls geeignet ist, Aggressionen und Tätlichkeiten zu fördern. Verletzungen, sei es von gegnerischen Fans, unbeteiligten Personen oder – wie im vorliegenden Fall – einschreitenden Sicherheitskräften sei wahrscheinlich und vorhersehbar, weshalb sämtliche Mitglieder dieser Gruppe als Mittäter hinsichtlich der Verletzung des Polizisten zu sehen sind.

Suchtgiftgewinnung aus der Kath-Pflanze OGH 10.4.2018 11 Os 75/17 i:

Das Suchtgift Cathinon und der psychotrope Stoff Cathin sind bereits mit dem Abernten – das ist die Trennung der Zweigspitzen und Blätter von der Pflanze – als erzeugt anzusehen und können somit Gegenstand strafbarer Handlungen gemäß Suchtmittelgesetz sein.